Kollekten, Spenden & Beiträge

Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) und und damit auch unsere St. Michaelis-Gemeinde Kassel sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes. Auf die damit verbundene Möglichkeit, Kirchensteuern durch die staatlichen Finanzämter einziehen zu lassen, verzichtet die SELK jedoch. Stattdessen finanziert sich die SELK und auch unsere St. Michaelis-Gemeinde Kassle über freiwillige Kirchenbeiträge, Spenden und Kollekten ihrer Mitglieder.

Spenden & Kollekten
Kollekten, also die regelmäßigen Geld-Sammlungen am Ende jedes GottesDienst, werden dabei überwiegend für die Deckung laufender Kosten vor Ort gesammelt. So z.B. die Unterhaltung unserer Gebäude und Liegenschaften (Heiz- und Nebenkosten, Wartungen und Reperaturen u.v.m.) oder Aufwendung im Leben der Gemeinde (z.B. Druckkosten für Gemeindebriefe, Materialien für Kinder- und Konfirmandenunterricht, GottesDienst-Bedarf wie Kerzen, Abendmahlswein und Hostien, Gemeindehausbedarf wie Reinigungsmittel, Sanitärmittel usw.).
Spenden werden daneben in unserer Gemeinde vorwiegend für konkrete Projekte wie z.B. die aktuell anstehende energetische Sanierung unseres Gemeindehauses gesammelt.

Kirchenbeiträge
Kirchenbeiträge als regelmäßige Zuwendungen dienen dagegen fast ausschließlich der Finanzierung des theologischen Fachpersonals, auf das unsere Kirche als Bekenntniskirche großen Wert legt. Die Gehälter der akademisch qualifizierten Theologinnen und Theologen hängen dabei nicht von der Größe oder Zahlungskraft einer Ortsgemeinde ab, sondern werden SELKweit einheitlich geregelt. Die Gehälter orientieren sich dabei zwar am öffentlich-rechtlichen Beamtenbesoldungssystem, liegen aber um etwa ein Drittel unter denen evangelischer oder römisch-katholischer Geistlicher. Je nach Finanzlage der Gesamtkirche können die Gehälter dabei sinken oder steigen.

In der Gemeindeordnung der St. Michaelis-Gemeinde Kassel (SELK) heißt es in § 15 (2) g, dass Gemeindeglieder „durch Kirchenbeiträge, Opfer und Spenden die Aufgaben und Lasten der Gemeinde und Kirche in angemessener Höhe mittragen“ sollen.
In der SELK und auch in unserer St. Michaelis-Gemeinde Kassel wird dabei kein allgemeingültiger Richtwert vorgegeben. Unsere Gemeinde hat allerdings eine tabellarische Aufstellung mit Richtwerten erstellen lassen, die sich am Bruttoeinkommen sowie dem Familienstand einer Person orientieren. Sie können diese Tabelle HIER laden.

Kirchenbeiträge an die SELK und unsere St. Michaelis-Gemeinde Kassel sind dabei steuerlich genauso absetzbar wie Kirchensteuern oder Spenden für kirchliche Zwecke. Jährlich werden darüber Spendenquittungen zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt.