Im Zusammenhang mit den immer noch hohen Corona-Infektionszahlen sieht sich unser Kirchenvorstand genötigt, seine zuletzt getroffenen Beschlüsse vom Dezember 2021 z.Zt. noch in Geltung zu halten. D.h. für die Teilnahme an Gottesdiensten oder Gemeindeveranstaltungen gilt weiterhin die 3G-Regel als Teilnahmevoraussetzung. Als Negativ-Nachweis für Schüler und Erwachsene, die weder Impf- oder Genesenen-Nachweis haben, gilt das Schul-Testheft bzw. ein offiziell dokumentierter PoC-Test (max. 24 Std. alt). Lockerungen stehen – wie Bundesweit – aber in nächster Zeit in Aussicht 🙂